Sponsor werden


Als gemeinnütziger, deutschlandweit aktiver Sportverein sind wir zur Umsetzung unserer Vereinsziele auf Unterstützung angewiesen.
Ob als Privatperson, Unternehmen oder Institution – wir bieten individuelle Sponsoring-Partnerschaften sowie passende Sponsoring-Pakete an. Gerne sprechen wir persönlich mit Ihnen darüber, welche Form der Unterstützung für Sie in Frage kommt.

Wir freuen uns über Sachspenden ebenso wie über finanzielle Zuwendungen, sowohl allgemein fördernd als auch zweckgebunden.




Unterstützung


des Vereins


eines Turniers

einzelner Disziplinen

Diese Art der Unterstützung ist besonders für kleinere Unternehmen, Unternehmungen und Privatpersonen interessant, die in bestimmten Einzugsgebieten agieren. Werben Sie auf regionalen NBHA-Turnieren z.B. mit Ihren Bannern oder Ihrer Bandenwerbung, so dass Publikum und Reiter Ihren Namen stets vor Augen haben.


Auf Regionalturnieren besteht auch die Möglichkeit, Ihre Produkte auf dem Turniergelände aus- oder vorzustellen … Auf den einzelnen Turnieren können Sie auch einzelne Disziplinen unterstützen. Auch hier sprechen wir besonders die Unternehmen der Region an. Wir fänden es großartig z.B. ein entsprechendes Preisgeld für die Prüfungen, gesponsort von Ihrem Unternehmen, auf Plakaten und Flyern ankündigen zu dürfen.

Diese Art der Unterstützung ist besonders für kleinere Unternehmen, Unternehmungen und Privatpersonen interessant, die in bestimmten Einzugsgebieten agieren. Werben Sie auf regionalen NBHA-Turnieren z.B. mit Ihren Bannern oder Ihrer Bandenwerbung, so dass Publikum und  Reiter Ihren Namen stets vor Augen haben.


Auf Regionalturnieren besteht auch die Möglichkeit, Ihre Produkte auf dem Turniergelände aus- oder vorzustellen …

Unterstützen Sie einzelne Disziplinen
Auch hier sprechen wir besonders die Unternehmen und Personen aus der Region an. Wir würden uns z.B. sehr freuen, entsprechende Preisgelder für Turnierprüfungen, gesponsort von Ihrem Unternehmen, auf Plakaten und Flyern ankündigen zu dürfen …


Als eingetragener gemeinnütziger Verein sind wir selbstverständlich befugt, auf Wunsch entsprechende Zuwendungsbescheinigungen im Sinne des §10b des Einkommensteuergesetzes auszustellen.

 
 
 
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